Als von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen zugelassene Psychologische Psychotherapeutin kann ich sowohl mit allen gesetzlichen Krankenkassen als auch privat abrechnen.
Die Kosten für eine notwendige Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
In der Regel werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung auch von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Empfehlenswert ist es, sich bereits frühzeitig über die genaue Regelung der Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu informieren. Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt grundsätzlich unabhängig vom individuellen Versicherungstarif nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).